Die Konsolidierungsbürgschaft der KGG
Ein Konsolidierungskredit wird einem Unternehmen zur Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfes während der Konsolidierungsphase neu eingeräumt – wir besichern diesen mit einer Ausfallhaftung von bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages.

Zielgruppe
Kleine gewerbliche Unternehmen, die unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und mind. seit 3 Jahren bestehen.
Voraussetzungen
Das Unternehmen hat einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der ohne begleitende Maßnahmen nicht gedeckt werden kann und ist bereit, gemeinsam mit einem externen Berater ein von der KGG akzeptiertes Konsolidierungskonzept umzusetzen. Mittels dieser Maßnahmen muss eine Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten realistisch möglich sein.
Verwendungszweck
Die Kreditverwendung ist für die im Konsolidierungskonzept festgelegten Maßnahmen zweckgebunden: Diese können Betriebsmittel, materielle und immaterielle Investitionen, Bankgarantien oder Finanzierungen von Sanierungsquoten sein.
Ausschlussgründe
Nicht verbürgbar sind: Umschuldungskredite, außer bei gleichzeitigem, teilweisem Kreditnachlass und bestehende Kredite. Zudem dürfen keine Kapazitätsaufstockungen während der Konsolidierungsphase vorgenommen werden.
Durch die Übernahme eines Mitbewerbers ergab sich ein nicht vorhersehbarer Reinvestitionsbedarf. Verschlimmert hat sich die Lage auch, weil die Organisationsstruktur an die geänderten Verhältnisse zu spät angepasst wurde. Das Unternehmen hatte daher mit einem massiven Liquiditätsengpass zu kämpfen.
Mittelverwendung | 300 |
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Finanzierung der Restrukturierungsmaßnahmen | 250 |
Investitionen | 50 |
Mittelherkunft | 300 |
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Abstattungskredit | 250* |
Abstattungskredit | 50 |
Durch die Einbindung eines Unternehmensberaters wurden die Krisenursachen analysiert und detaillierte Maßnahmen zur Restrukturierung erarbeitet und umgesetzt. Diese Phase hat gut drei Jahre in Anspruch genommen. Heute kann die Konsolidierung als gelungen bezeichnet werden. Das Unternehmen hat die Probleme bewältigt und ist wieder erfolgreich wie zuvor.
(*Mit Konsolidierungsbürgschaft) Dem oben dargestellten Beispiel liegt ein realer Förderungsantrag zugrunde. Es wurden jedoch Parameter zur besseren Veranschaulichung verändert.