Antworten auf häufige Fragen
Mit den untenstehenden Antworten auf häufige Fragen helfen wir Ihnen gern in einem ersten Schritt weiter.
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Allgemeine Fragen
Was ist eine Ausfallsbürgschaft?
Der Bürge (die KGG) wird erst dann in Anspruch genommen, wenn aus der Verwertung der Kreditsicherheiten, die der Hauptschuldner (das Unternehmen) der Bank bestellt hat, der Kredit nicht zur Gänze abgedeckt werden kann.
Wofür können keine Bürgschaften / Beteiligungen beantragt werden?
Projekte, mit denen vor Antragstellung begonnen wurde. Ausschlaggebend ist für uns das Liefer- und Leistungsdatum, nicht nur das Rechnungsdatum, d.h. z.B. Baubeginn oder Lieferdatum der Maschine. Kredite, die vor Antragstellung zur Verfügung gestellt wurden, können nicht verbürgt werden.
Kann man sich auch direkt an die KGG und UBG wenden?
Ja, Sie können sich gerne an uns wenden. Dies macht vor allem Sinn, wenn Sie ein Projekt vorbesprechen möchten. Eine direkte Antragstellung bei uns – also ohne Einschaltung einer Bank – ist möglich, wenn Sie im Rahmen der Eigenkapitalgarantie eine Promesse von uns benötigen (d.h. der Kapitalgeber steht noch nicht fest) oder Sie sich im Rahmen einer Finanzierungsberatung für eine Haftungszusage für einen Kredit interessieren. In allen anderen Fällen ist der Antrag über eine Bank einzubringen.
Was ist ein Betriebsmittelkredit?
Ein Betriebsmittelkredit dient zum einen zur Finanzierung des Umlaufvermögens und zum anderen werden damit die laufenden Ausgaben bestritten (Miete, Löhne und Gehälter usw.).
Was sind immaterielle Investitionen?
Damit sind Investitionen in Forschung und Entwicklung gemeint, z.B. Softwareentwicklung, Erstellung von Marketingkonzepten, Entwicklung von Patenten, Gründungskosten.
Wer entscheidet meinen Antrag?
Bürgschaftsanträge bis zu einem Kreditbetrag von 500.000 € und Beteiligungsanträge im Rahmen des OÖ. Gründerfonds werden von der Geschäftsführung der KGG / UBG entschieden. Auch UBG-Standardbeteiligungsanträge bis zu einem Betrag von 250.000 € werden von der Geschäftsführung der UBG entschieden. Bürgschaftsanträge ab einem Kreditbetrag von 500.001 € und UBG-Standardbeteiligungsanträge ab 250.001 € werden in jedem Fall von einem dafür eingerichteten Gremium entschieden.
Wie lange dauert es bis ein Antrag entschieden ist?
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Entscheidung innerhalb von 2 bis 3 Wochen getroffen. Grundsätzlich gilt: Sind die Unterlagen von Ihnen gut aufbereitet, dann ist auch eine schnelle Entscheidung möglich.
Kann ein Projekt auch vorbesprochen werden?
Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Projekt, bevor ein Antrag eingebracht wird! Dann können wir gemeinsam abklären, wie wir Sie am besten unterstützen können.
Kann gleichzeitig ein Bürgschafts- und ein Beteiligungsantrag eingebracht werden?
Ja, das ist möglich. Zu beachten ist lediglich die jeweils geltende Obergrenze.
Kann ein Kredit, der schon einmal verbürgt war, nochmals verbürgt werden?
Nein, das ist nicht möglich.
Sind gewisse Branchen von der Antragstellung ausgeschlossen?
Nein, wir berücksichtigen alle Unternehmen, die über eine Gewerbeberechtigung verfügen und Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ sind oder werden. Auch Franchisenehmer und Trafiken sind nicht ausgeschlossen.
Sind Fristen bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag auf Bürgschaft oder Beteiligung ist immer vor Projektbeginn einzureichen. Es ist auch möglich, mit Ihrer Bank Kontakt aufzunehmen, damit uns diese ein fristwahrendes E-Mail zukommen lässt.
Standardbürgschaft
Beträgt die Bürgschaftsquote in jedem Fall 80 Prozent?
Grundsätzlich ja (gültig für Standardbürgschaft, Konsolidierungsbürgschaft und Eigenkapitalgarantie). In Einzelfällen kann die Bürgschaftsquote – je nach Risikoeinschätzung durch uns – niedriger sein, also 50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent. Im Rahmen der Konsolidierungsbürgschaft beträgt die Bürgschaftsquote 75 Prozent wenn das Unternehmen keinen Eigenbeitrag zur Sanierung beitragen kann.
Welche Kreditsicherheiten werden üblicherweise verlangt?
Wichtig ist uns, dass die wesentlichen Gesellschafter bereit sind, persönlich für den Kredit zu bürgen. Zusätzlich ist vom Unternehmer eine Ablebensversicherung abzuschließen. Darüber hinaus ist die Besicherung vom Projekt abhängig und individuell abzustimmen.
Kann die Bank für die unverbürgten 20 Prozent des Kreditbetrages zusätzliche Kreditsicherheiten verlangen?
Nein, das ist nicht zulässig. Die Kreditsicherheiten, die Sie der Bank anbieten, werden dem Gesamtkredit gewidmet und dienen somit gleichrangig sowohl für den verbürgten als auch den unverbürgten Kreditteil.
Ist die persönliche Bürgschaft der Gesellschafter in jedem Fall nötig?
Es ist uns wichtig, dass die Gesellschafter bereit sind eine persönliche Bürgschaft zu übernehmen, weil damit dokumentiert wird, dass die Unternehmer voll und ganz hinter ihrem Unternehmen stehen. In Einzelfällen kann auf die persönliche Bürgschaft von Gesellschaftern verzichtet werden, z.B. bei Personen, die weniger als 10 Prozent am Unternehmen halten, Gesellschafter, die reine Finanzinvestoren sind oder Personen, die ihre Anteile treuhändig für jemand anderen halten. Wir werden das aber in jedem Fall mit Ihnen vor unserer Entscheidung abstimmen.
Kann man die Bürgschaft vor dem vereinbarten Laufzeitende zurücklegen?
Ja, das ist möglich. Allerdings ist dann eine Bürgschaftskündigungsprovision in Höhe von 2 Prozent des aktuell verbürgten Kreditbetrages fällig. Wird der Kredit jedoch vorzeitig abgedeckt und die Bürgschaft aus diesem Grund zurückgelegt, dann fällt keine Kündigungsprovision an.
Wie wird die Bürgschaftslaufzeit festgelegt?
Betriebsmittelkredite und Haftungskredite werden auf die Dauer von maximal 7,5 Jahren verbürgt, wobei die Bürgschaft in 4 halbjährlichen Raten eingeschränkt wird (Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich). Die Bürgschaftslaufzeit für Abstattungskredite variiert je nach Art der Investition und orientiert sich an der Abschreibungsdauer. Anschaffungen in EDV, Fuhrpark, Einrichtung oder immateriellen Investitionen wird eine Bürgschaftslaufzeit von maximal 5 Jahren zugrunde gelegt. Bauprojekte und Liegenschaftskäufe verbürgen wir auf die Dauer von 10 bis 15 Jahren. Bei gemischten Investitionen (z.B. Hallenneubau, Einrichtung und maschinelle Ausstattung) wird die Bürgschaftslaufzeit individuell festgelegt.
Sind auch kürzere Bürgschaftslaufzeiten möglich?
Ja, wir können auch Bürgschaften für Betriebsmittelkredite übernehmen, die zur Vorfinanzierung für ein einziges Projekt dienen und daher nur für wenige Monate benötigt werden. Hier würde die Bürgschaft in einer Rate am Laufzeitende eingeschränkt werden.
Ist ein Kreditverwendungsnachweis / Rechnungszusammenstellung erforderlich?
Grundsätzlich nein. In Einzelfällen (z.B. bei Großinvestitionen) kann es sein, dass ein Nachweis verlangt wird. Wir werden das aber in jedem Fall mit Ihnen vor unserer Entscheidung abstimmen.
Konsolidierungsbürgschaft
Was ist ein Konsolidierungskonzept und von wem wird es erstellt?
Darin werden die Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme dargestellt, mögliche Sanierungsschritte aufgezeigt und genau analysiert, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Das Konzept wird vom Unternehmensberater erstellt. Bei einem Kreditbetrag bis zu 75.000 € kann es auch von einem Steuerberater erstellt werden.
Wie lange dauert die Konsolidierungsphase?
Das wird individuell festgelegt und hängt davon ab, wie lange das Unternehmen für die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen benötigt. Üblich sind aber 1 bis 2 Jahre.
Muss der Unternehmensberater bei der KGG akkreditiert sein?
Nein, der Unternehmensberater muss nicht bei uns akkreditiert sein. Es muss sich aber um einen gewerblichen Unternehmensberater handeln, der sich im Idealfall auf Ihre Branche spezialisiert hat.
Kann eine Konsolidierungsbürgschaft mehrmals geboten werden?
Nein, das ist nicht möglich.
Welche Unternehmen können keine Konsolidierungsbürgschaft beantragen?
Unternehmen, die noch keine 3 Jahre bestehen, Unternehmen der Stahlindustrie und Mitglieder einer größeren Unternehmensgruppe sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
Was ist eine Sanierungsquote?
Bei Insolvenzen unterscheidet man zwischen Konkurs (mit anschließender Auflösung des Unternehmens) und Sanierungsverfahren, dessen Ziel der Fortbestand des Unternehmens ist. Dies ist aber nur dann möglich, wenn den Gläubigern ein ausreichendes Angebot gemacht wird, damit sich diese bereit erklären, den Rest der Schuld zu erlassen. Diese Quote, die entweder auf einmal oder in Raten beglichen wird, kann von uns im Rahmen der Konsolidierungsbürgschaft berücksichtigt werden (d.h. der Kredit, der für die Aufbringung der Quote benötigt wird, kann von uns verbürgt werden).
Wie lange ist die Bearbeitungszeit bei einer Konsolidierungsbürgschaft?
Das kommt darauf an, wie hoch der Kreditbedarf ist. Bei Anträgen bis 75.000 € wird die Entscheidung im Konsolidierungsbeirat getroffen. Bei größeren Anträgen wird eine Vorprüfung im Konsolidierungsbeirat vorgenommen und die endgültige Entscheidung ca. 2 Wochen später in einem dafür eingerichteten Gremium getroffen. Unser Ziel ist es, Ihren Antrag innerhalb eines Monats nach Vorliegen aller Unterlagen zur Entscheidung zu bringen. Da wir aber auf die Sitzungstermine angewiesen sind, die ein Jahr im Vorhinein festgelegt werden, kann es in Einzelfällen sein, dass die Entscheidung etwas länger dauert.
Standardbeteiligung
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter stiller Beteiligung?
Bei der echten (typisch) stillen Gesellschaft ist der Beteiligungsgeber am Gewinn und, wenn vereinbart, auch am Verlust des Unternehmens beteiligt. Bei der unechten (atypisch) stillen Gesellschaft ist der Beteiligungsgeber nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern auch am Vermögen des Unternehmens (Anlagevermögen, Stille Reserven, Firmenwert). In der Praxis beteiligt sich die UBG als echte stille Gesellschafterin.
Wird die Beteiligung an Dritte verkauft?
Nein, sie wird nicht an Dritte verkauft. Die Beteiligung wird von Ihnen in Raten rückbezahlt.
Ist vom Unternehmen ein Eigenanteil am Finanzierungsvolumen aufzubringen?
Ja, wir erwarten eine ausreichende Eigenmitteleinbringung, die je nach Projekt individuell mit Ihnen abgestimmt wird. Üblich sind aber zumindest 15 bis 20 Prozent der Projektsumme.
Nimmt die UBG Einfluss auf die Geschäftstätigkeit?
Die UBG nimmt keinen Einfluss in die Geschäftsführung oder den laufenden Betrieb. Ihre Pflichten bestehen aber darin, uns regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung und wichtige Veränderungen im Unternehmen zu informieren.
Was ist der Gewinnanteil und wie wird er errechnet?
Das ist ein vertraglich festgelegter Anteil am Unternehmensgewinn, den Sie an die UBG entrichten. Ausgangsbasis ist grundsätzlich das Ergebnis vor Steuern vor Normal-Afa. Der Gewinnanteil errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und dem Beteiligungsnominale. Die Höhe des Gewinnanteils ist jedoch begrenzt auf 3 Prozent, 5 Prozent, 7 Prozent oder 9 Prozent des Beteiligungsnominales (je nachdem wie sich die Beteiligungsrelation darstellt).
Was ist die Mindestverzinsung und wie wird sie errechnet?
Sie fällt unabhängig vom Jahresergebnis des Unternehmens an und wird jährlich für das aushaftende Beteiligungsnominale verrechnet. Basis ist der 3-Monats-Euribor (bei 0 beginnend) plus 1 Prozent-Punkt, aufgerundet auf ein volles Achtel.
Was ist das Agio und wie wird es errechnet?
Agio bedeutet Aufgeld oder Aufzahlung. Bei der Rückzahlung der Beteiligung fällt ein Agio in Höhe von 3 Prozent, 5 Prozent, 7 Prozent oder 9 Prozent an (je nachdem wie sich die Beteiligungsrelation darstellt), das zusätzlich zur vereinbarten Rate zu entrichten ist.
Wie wird die Beteiligungsrelation definiert?
Mezzaninmodell:
Beträgt das Verhältnis zwischen Beteiligungskapital und Eigenkapital im Unternehmen weniger als 25 Prozent, entspricht das 3 Prozent; zwischen 25 und 49,9 Prozent entspricht das 5 Prozent, zwischen 50 und 74,9 Prozent entspricht das 7 Prozent, ab 75 Prozent entspricht das 9 Prozent.
Beim echten EK-Modell erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 2%-Punkte.
Oö. Gründerfonds
In welcher Form ist die Anzahl der Mitarbeiter nachzuweisen?
Ein Nachweis der Gesundheitskasse ist ausreichend.
Was ist unter echtem Eigenkapital zu verstehen?
30 Prozent der angestrebten Beteiligung müssen aus Eigenkapital aufgebracht werden, das nicht Kredit finanziert sein darf.
Werden auch Sacheinlagen zum Eigenkapital gerechnet?
Sacheinlagen können berücksichtigt werden, wenn die Anschaffung anhand von Unterlagen durch einen Steuerberater eindeutig belegt werden kann.
Ist eine vorzeitige Rückführung möglich?
Ja, das ist möglich. Grundsätzlich ist hier eine Kündigungsfrist zu beachten, die im Beteiligungsvertrag festgehalten ist. Sie können aber gerne mit uns eine individuelle vorzeitige Rückführung abstimmen.
Wie wird der Gewinnanteil errechnet?
Ausgangsbasis ist grundsätzlich das Ergebnis vor Steuern vor Normal-Afa. Der Gewinnanteil errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und dem Beteiligungsnominale. Er ist jedoch auf eine kalkulatorische Verzinsung begrenzt (3 Monats-Euribor plus 5 Prozent-Punkte, aufgerundet auf ein volles Achtel, vom Beteiligungskapital).